Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden – es ergeben sich steuerliche Fragestellungen. Bei der Beantwortung sind wir Ihnen gerne behilflich und geben Ihnen Sicherheit in Ihrem Entscheidungsprozess.

Privatpersonen-Steuerberatung

Gerade im Privatbereich sorgt der Gesetzgeber mit permanent veränderten steuerrechtliche Verordnungen, Gesetzestexte und Richtlinien für Sie als Bürger für einen kaum zu durchdringenden Dschungel. Von einer Steuerreform, geschweige denn von der Bierdeckel- oder 10-Minuten-Steuererklärung sind wir noch weit entfernt.

Steuererklärung

Wir fertigen Ihre Steuererklärung für Ihre Einnahmen, die Sie als Privatperson aus der Anlage von Kapitalvermögen, aus der Vermietung von Immobilien, aus Einnahmen aus ausländischen Quellen und allen anderen Bereichen erzielen und ermitteln die entsprechenden Werbungskosten. Wir erklären Ihnen ebenso, welche Einnahmen steuerfrei sind.

Berücksichtigung individueller Verhältnisse

Wir beraten Sie gerne über die steuerrechtlichen Möglichkeiten von Aufwendungen für Kinder, selbstgenutztem Wohneigentum, haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Altersvorsorgebeiträge und sonstige Sonderausgaben sowie für außergewöhnliche Belastungen, die Ihnen durch Krankheit, Alter, Behinderung o. ä. erwachsen. Des Weiteren unterstützen wir Sie bei den Erklärungen zu Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und zur Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen.

Kommunikation mit dem Finanzamt

Wir übernehmen die Prüfung der Steuerbescheide und die Kommunikation mit dem Finanzamt bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide, bei Anträgen auf Anpassung der Steuervorauszahlung oder bei Anträgen auf Steuerstundung sowie bei allen anderen notwendigen Maßnahmen.

Nutzen Sie die ergänzende Beleg-Anbei Funktion unserer Kanzlei-App!

Fotografieren Sie Ihre nachzureichenden Belege mit Ihrem Smartphone und senden Sie diese per App an uns.

Jetzt gratis im AppStore und Playstore runterladen!

Immobilien

Wollen Sie eine Immobilie bauen, erwerben, renovieren oder verkaufen? Kennen Sie die Über- oder Unterdeckungen Ihrer Bestandsimmobilie oder eine inzwischen eingetretene Deckungslücke Ihres Finanzierungsmodells?
Der Trend zur Immobilie ist ungebrochen, weil diese sichere Erträge und Inflationsschutz versprechen. Auch bei Kreditentscheidungen für Immobilien verlangen Banken in Zeiten von Basel II und Rating eine umfassende Darstellung Ihrer finanziellen Lage.   Zwar leisten die Banken Hilfestellung in Form von Selbstauskunftsformularen, doch diese zeigen in der Regel nur, welche Daten benötigt werden. Unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse müssen viele Selbstauskunftsformulare mit dem Hinweis "siehe Anlage" versehen werden. Zudem ist es wichtig, ein Liquiditätscontrolling über einen ausreichend langen Zeitraum durchzuführen, um Über- und Unterdeckungen zu erkennen, entstehende Fragen beantworten zu können und Sie vor Fehlinvestitionen zu bewahren.

Infolge der deutlichen Korrekturen der Aktienmärkte und den gestiegenen Lebenserwartungen ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die Ablaufleistungen zumeist zur Tilgung vorgesehener Versicherungen. Es gilt, die Deckungslücken im Tilgungszeitpunkt frühzeitig festzustellen und geeignete Strategien zur Lösung der Probleme zu entwickeln, damit Ihre Planungen weiterhin auf sicheren Füßen stehen.

Profitieren Sie über unsere steuerlichen Kenntnisse hinaus von unserem betriebswirtschaftlichen Know-how, denn wir

  • entwickeln zur Vorbereitung der Kreditentscheidung aussagekräftige Unterlagen
  • beteiligen uns bei anstehenden Bankgesprächen
  • führen Vergleichsberechnungen alternativer Finanzierungen durch
  • analysieren die Liquiditätsströme
  • zeigen Ihnen auf, welche Risiken sich in welchem Ausmaß auswirken
  • ermitteln Deckungslücken Ihres Finanzierungsmodells und entwickeln gemeinsam Lösungen

Vermögensübertragung

Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an, die man meist nur bestimmten Menschen hinterlassen will. Und geben Sie zu Lebzeiten mit „warmer Hand“, freuen sich der Bedachte und Sie selbst. Sind Sie dabei unsicher, dass der Familienfrieden erhalten bleibt oder das Finanzamt leer ausgeht? Wie können Sie Ihre persönlichen zukünftigen Pläne absichern? Sie wollen schließlich nicht nur Ihre Angehörigen versorgt wissen, sondern auch sich selbst. Wir helfen Ihnen in Zusammenarbeit mit einem Notar, Regelungen zu gestalten, dass Ihr Vermögen durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis dort ankommt, wo Sie es sich vorstellen, die Abgaben an das Finanzamt gezielt minimieren werden und last but not least Sie sich Ihre Wünsche auch zukünftig erfüllen können.

Vorsorge

Gerade im Bereich der Vorsorge haben dramatische Veränderungen zu einer Instabilität der Säulen geführt. Wie kann ich sicher sein, im Alter sorgenfrei zu leben? Welche staatliche Förderung kann ich in Anspruch nehmen? Wie wirken sich Berufsunfähigkeit oder Krankheit auf meine Situation aus? Wie sichere ich meine Familie ab? Wer regelt eigentlich meine Angelegenheiten, wenn ich selbst handlungsunfähig bin? Fragen, die sich niemand gerne stellt. Doch es beruhigend, schon jetzt Antworten darauf zu haben. Wir beantworten Ihnen solche Fragen und beraten Sie gerne über mögliche Lösungswege und passende Bausteine für Ihre Zukunftsvorsorge. Damit Sie sich heute den Lebensstandard von morgen sichern können.

Rentner

Müssen Sie eine Steuerklärung abgeben oder nicht? Haben Sie zukünftig eine Steuererklärung abzugeben? Ergibt sich bei all Ihren Einkünften eine Steuerzahlung? Fragen, die Sie sich durch Medienmeldungen immer wieder stellen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Durch das Alterseinkünftegesetz werden die Renten nämlich seit 2005 grundlegend anders besteuert. Schrittweise erfolgt bis zum Jahr 2040 der Übergang zur so genannten nachgelagerten Besteuerung. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rentenversicherungsträgern, Versorgungswerken und weiteren auszahlenden Stellen automatisch Mitteilungen über die bezogenen Renten. Haben Sie darüber hinaus noch weitere Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen? Wir ermitteln Ihre steuerpflichtigen Rentenanteile und Ihre steuerpflichtigen Einkünfte und prüfen welche Vergünstigungen für Sie in Betracht kommen. Somit können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen und nicht mehr Steuern zahlen, als dem Fiskus zusteht. Sie können sich in Ruhe auf Ihre wohlverdienten Aktivitäten konzentrieren.

Finanzierung

Jeder hat seine Wünsche. Wie kann ich mir größere Anschaffungen realisieren? Wie verwirkliche ich meinen Traum von den eigenen vier Wänden? Was kann ich mir leisten? Welcher Kredit ist der richtige? Eigenkapital und Finanzierungen mit Krediten spielen dabei eine große Rolle. Gemeinsam finden wir heraus, welchen konkreten Finanzierungsbedarf Sie haben und welche Bausteine zu Ihrer Situation passen. Wir beraten Sie zu Alternativen, bereiten gemeinsam Ihre Selbstauskunft vor und begleiten Sie selbstverständlich gerne zu Ihrer Bank.

International

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten würde es ohne eine gesetzliche Regelung zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung von Einkünften kommen, da die jeweiligen Staaten von ihrem Recht Gebrauch machen würden, die Einkünfte dem jeweiligen Steuerrecht zu unterwerfen.

Dies tritt vor allem auf, wenn
im In- sowie im Ausland Einkünfte erzielt werden oder die in einem Staat ansässige Person in einem oder mehreren anderen Staaten Einkünfte erzielt.

Es stellt sich die Frage, welcher Staat die Einkünfte besteuern darf. Das internationale Steuerrecht hat keine eigene Gesetzesgrundlage, sondern ist in zwischenstaatlichen Abkommen (DBAs) der beteiligten Staaten oder den jeweiligen Einzelgesetzen verankert.

Bei internationalen Sachverhalten gilt es eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Was passiert bei der Beschäftigung im Ausland?
Kommt meine im Ausland gezahlte Quellensteuer zur Anrechnung?
Welche besonderen Regelungen gibt es bei EU-Sachverhalten?
Wann ist im ausländischen Staat eine Steuererklärung abzugeben?
Kann ich ausländische Verluste im Inland geltend machen?
Sind meine ausländischen Einkünfte im Inland steuerbefreit?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches gerne.

Steuerrecht

Die Zusammenarbeit mit den Behörden verläuft nicht immer ohne Spannungen.       Unterschiedliche Rechtsauffassungen sind keine Seltenheit.

Sie haben jedoch nicht nur zahlreiche Erklärungs- und Anzeigepflichten, sondern auch Rechte. Damit Sie nichts verpassen und von bürokratischen Lasten befreit sind, übernehmen wir sämtlichen steuerlichen Schriftverkehr mit den Behörden.

Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Wahrung Ihrer steuerlichen Ansprüche bieten wir folgende Leistungen:

prüfen Verträge aus steuerlicher Sicht
prüfen Steuerbescheide
stellen Anträge
legen Einsprüche ein
verhandeln mit Behörden
vertreten vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten
vertreten vor den Verwaltungsgerichten in Steuersachen
vertreten in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren

Nutzen Sie unsere Fachkenntnisse und rechnen mit unserer Unterstützung. Profitieren Sie darüber hinaus von der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern der Rechtsberatung, z. B. bei der Ausgestaltung von Erbfolgen und Erbauseinandersetzungen.