Steuerberater Tybusch

Prüfung der USt-Id-Nummer PDF Drucken E-Mail

Für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ist die so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) notwendig, die vom Bundesamt für Finanzen an die deutschen Unternehmer auf Antrag vergeben wird. Mit dieser Nummer kann ein Unternehmen steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzt.

Bundesamt für Finanzen

-Außenstelle Saarlouis-

66738 Saarlouis

Telefon 06831 456-0, Telefax 06831 456-120

Bei jedem Erstkontakt mit einem ausländischen Unternehmen aus der EU sollte man auf jeden Fall zuerst die Richtigkeit des Namens, der Anschrift und der USt-IdNr. prüfen. Das Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis und die Europäische Kommission bieten unter nachfolgenden Links die einfache (Gültigkeit der USt-IdNr.) und die qualifizierte (Name, Rechtsform, Adresse) Bestätigungsabfrage zu ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern an:

 

Europäische Kommission: Prüfung USt ID

Bundesamt für Finanzen: Prüfung USt ID

 

Insbesondere innergemeinschaftliche Lieferungen sind häufig Streitgegenstand in Prüfungen der Finanzverwaltung. Der Bundesfinanzhof (BFH) klärt mit drei Urteilen eine Reihe von Zweifelsfragen der Umsatzsteuerbefreiungen bei Lieferungen in Drittstaaten (sog. Ausfuhrlieferung) und in andere EG-Mitgliedstaaten (sog. innergemeinschaftliche Lieferung). weiterlesen...

 

 

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