Steuerberater Tybusch

Personalabrechnungen 2012 PDF Drucken E-Mail

Erfahren Sie im Folgenden welche Themen 2012 von Bedeutung sind.

 

Tätigkeitsschlüssel 2010

Wegen der nicht mehr zeitgemäßen Aufstellung der Berufsbezeichnungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger beschlossen, den bisherigen Tätigkeitsschlüssel erstmalig grundlegend zu reformieren und durch einen neuen (TS2010) abzulösen. Umstellungsstichtag war der 01.12.2011. Für 2012 sind die neuen Tätigkeitsschlüssel zu beachten.

 

Elektronische Lohnsteuerkarte

Der ursprünglich geplante Start zum elektronsichen Abruf der Lohnsteuermerkmale für Arbeitnehmer (ELStAM) wurde erneut verschoben. Erst ab dem 1.1.2013 werden dem Arbeitgeber durch das geplante Datenaustauschverfahren "Elektronische Lohnsteuerkarte" die erforderlichen Besteuerungsmerkmale für die Lohnabrechnung elektronisch von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hier ist der Arbeitgeber mit Wegfall der Lohnsteuerkarte in Papierform verpflichtet, die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer regelmäßig beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Im Übergangszeitraum 2012 behalten daher die Lohnsteuerkarten 2010 oder in der Zwischenzeit ausgestellte Ersatzbescheinigungen ihre Gültigkeit. Das BMF hat mit BMF-Schreiben vom 6.12.2011 zu den anstehenden Fragen Stellung genommen.  

 

Sozialausgleich

Mit dem Gesetz zur "nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzierungsgesetz) wurde bereits zum 01.01.2011 im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen das so genannte Sozialausgleichsverfahren eingeführt. Wie schon für das Jahr 2011 beträgt auch für das Jahr 2012 der durchschnittliche Zusatzbeitrag 0,00 Euro. Dadurch ist für das Jahr 2012 kein Sozialausgleich durchzuführen.

 

Sozialversicherungswerte 2012

Die Sozialversicherungswerte sind für das Jahr 2012 angepasst worden. Es ergab sich bei fast allen Werten ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2011. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordung 2012 wurde am 6.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 1.1.2012 in Kraft.

 

Die wichtigsten Werte im Überblick: 

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung

            Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt nur im Westen auf monatlich 5.600 EUR an. Im Osten bleibt die BBG bei 4.800 EUR.

  •  Kranken- und Pflegeversicherung

Hier sind die Werte jeweils bundeseinheitlich gültig. Die BBG wird auf 3.825 EUR im Monat angehoben. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 EUR. Für bereits am 31.12.2002 wegen des Überschreitens der JAE privat Krankenversicherte steigt die Grenze für das Jahr 2012 auf 45.900 EUR.

  •  Bezugsgröße

Aus der Bezugsgröße werden zahlreiche Sozialversicherungswerte abgeleitet. Sie erhöht sich für das Jahr 2012 auf 2.625 EUR/Monat im Westen. Die Bezugsgröße (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.240 EUR/Monat.

 

 

Auslandsreisen: Neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung veröffentlicht (BMF)

Ab 2012 gelten für insgesamt 47 Länder neue Pauschbeträge bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die neuen Sätze und gibt ergänzende Hinweise - BMF, Schreiben v. 8.12.2011

 

Verzögerung der elektronischen Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Kein IT-Großprojekt ohne Verzögerung: Das neue Verfahren der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung kann wohl nicht wie geplant starten. Die Pilotphase, ursprünglich ab Oktober 2011 geplant, startet nun voraussichtlich erst im Januar 2012. Dementsprechend wird auch der flächendeckende Einstieg in das Verfahren frühestens ab 1.1.2013 erfolgen können - wenn sich nicht im Pilotverfahren weitere Stolpersteine auftun. An der Pilotphase sollen interessierte Arbeitgeber und Steuerberater teilnehmen können. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der jeweilige Softwarehersteller das Verfahren schon unterstützt.

 

Buchhaltungsdaten für die Rentenversicherung?

Der Projektstart verzögert sich offensichtlich wegen einer unterschiedlichen Auffassung über die Menge der Daten, die von den Rentenversicherungsträgern bei einer anstehenden Prüfung angefordert werden. Die Rentenversicherung will neben den Bereichen Lohn/Gehalt, sonstige Zahlungen an die Arbeitnehmer, Entgeltarten, Beitragsgruppen, Meldedaten und Sollstellungen der Einzugsstellen insbesondere auch die Buchungen in der Finanzbuchhaltung einbeziehen.

 

Kritik an den den geforderten Datenpaketen

Die an dem Projekt beteiligten Arbeitgeberverbände und insbesondere auch der Deutsche Steuerberaterverband verweisen jedoch diesbezüglich auf den Datenschutz. Gerade bei den Daten der Finanzbuchhaltung handle es sich um sensible Unternehmensdaten, die nicht ohne Weiteres herausgegeben werden sollten. Daher solle bei der euBP eine Beschränkung auf die zu prüfenden und für das jeweilige Prüfgebiet notwendigen Daten erfolgen. Für die Sozialversicherung seien alle FiBu-Daten nicht zwingend erforderlich.

 

Die Deutsche Rentenversicherung sieht das allerdings anders und fordert diese Daten zur Betriebsprüfung ein. Nur so sei eine umfassende Prüfung möglich. Zugesichert wird, dass die Daten ausschließlich zum Zweck der Betriebsprüfung verwendet werden. Vorgesehen sei entsprechend, die Daten nach Bestandskraft der Prüfbescheide automatisch zu löschen.

 

Und der Gesetzgeber?

Die euBP soll mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ ab 1.1.2012 gesetzlich geregelt werden. Vorgesehen ist eine freiwillige Teilnahme der Arbeitgeber. Ob man sich allerdings langfristig darauf verlassen könne, zweifelt der Deutsche Steuerberaterverband an. Sicherlich werde man nach erfolgreich absolvierter Pilotphase, ebenso wie einst im ELENA-Verfahren, zu gegebener Zeit von einem verpflichtenden Einsatz ausgehen können, so der Verband.

 
Sie sind hier  : Home Service Tipps und Infos Themen Personalabrechnungen 2012