Steuerberater Tybusch

Abschlusserstellung PDF Drucken E-Mail

Basis einer zukunftsorientierten Betrachtung

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet per Wirtschaftsjahresende, entweder eine Handels- bzw. Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang sowie Lagebericht (Jahresabschluss) oder eine Gewinnermittlung zu erstellen.

Sie sind Erfolgskontrolle, Informationsinstrument und Visitenkarte Ihres Unternehmens. Gleichzeitig ist das Ergebnis Basis für Planungen und künftige Entscheidungen des Unternehmers, der Anteilseigner und anderer Externer Adressaten wie Lieferanten, Finanzamt oder Banken.

 

 Abschluss 

Sowohl der Jahresabschluss als auch die Gewinnermittlung sagen viel über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus. Beides sind Instrumente der Erfolgskontrolle und der Information und somit unersetzliche Mess- und Steuerungselemente für ein Unternehmen!

Genau hier setzen wir an. Nachdem wir gemeinsam Ihre Ziele exakt definiert haben, steuern wir Ihr Abschlussergebnis entsprechend der bilanzpolitischen Möglichkeiten und gesetzlichen Wahlrechte. Sie erhalten so einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Denn gleichzeitig ist das Ergebnis Basis Ihrer Planungen und künftigen Entscheidungen. Dabei berücksichtigen wir, dass die wirtschaftliche Lage Kriterium der Besteuerung des Fiskus und der Entscheidungen anderer externer ist. Schließlich wird von Banken und anderen Gläubigern der Abschluss als Richtschnur für die Kreditvergabe und deren Konditionen herangezogen.

In einer ausführlichen Bilanzbesprechung mit Kennzahlenanalysen werden Ihnen am Ende die wichtigsten Punkte des Abschlusses nochmals präzise erläutert.

Unabhängig davon, ob die laufenden Bücher in Ihrem Hause oder durch uns erstellt werden, führen wir die Abschlusserstellung für Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG), Kapitalgesellschaften und Betriebsaufspaltungen durch.

Unser Leistungsprofil umfasst u. a.

  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
  • mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Lageberichten
  • Eröffnungs-, Zwischen-, Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Planbilanzen
  • Gewinnermittlungen
  • Erläuterungsberichte

 

 Plausibilitätsbeurteilung 

Insbesondere wird von Banken im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen der Kreditwürdigkeitsprüfung vermehrt eine Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung gefordert. Profitieren Sie von einer professionellen Zusammenarbeit und aussagekräftigen Erstellungsberichten, die ebenso als Kriterium für die Kreditvergabe oder deren Konditionen herangezogen werden.

 

 EHUG - Publizitätspflicht

Hinter dem Kürzel EHUG verbirgt sich das Wortungetüm „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“. Der Kreis bisher offenlegungspflichtiger Unternehmen hat seit 01.01.2007 ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. So werden Sanktionen des Bundesjustizministeriums vermieden, aber auch andere Gläubiger und die allgemeine Öffentlichkeit über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens informiert. Offengelegte Unterlagen können unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden.

Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen hat sich durch das EHUG nicht verändert. Im Wesentlichen sind dies:

  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
  • Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter wie z. B. GmbH & Co KG
  • Banken und Versicherungsunternehmen
  • Genossenschaften
  • Zweigniederlassungen bestimmter ausländische Unternehmen
  • Gemäß § 1 Publizitätsgesetz zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen

Obwohl eine grundsätzliche Befreiung von der Offenlegung, welche im Regelfall spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag erfolgen muss, nicht möglich ist, gibt es jedoch in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens bestimmte Erleichterungen.

  • die ausschließlich elektronische Einreichung und Veröffentlichung im Internet
  • die konsequente Umsetzung dieser Verpflichtung von Amts wegen
  • die strengen Sanktionen bei Verzug
  • die offengelegten Unterlagen können unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden

  • beraten Sie zu den Offenlegungspflichten sowie größenabhängigen Erleichterungen
  • übermitteln die gesetzlich notwendigen Unterlagen elektronisch an den Bundesanzeiger
  • übermitteln im kostengünstigsten Veröffentlichungsformat

So können Sie sicher sein, dass Ihr Jahresabschluss lediglich im erforderlichen Umfang und zu geringem Veröffentlichungsentgelt im Bundesanzeiger offengelegt wird.

 
You must have Flash Player installed in order to see this player.

Sie haben Fragen oder Hinweise?

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Sie sind hier  : Home Geschäftskunden Abschlusserstellung